Inhalt: 
Dieser Dokumentationsartikel erklärt, was Du bezüglich des One-Stop-Shops (OSS) im Zusammenhang mit unicorn 2 beachten musst.

THEMENVERZEICHNIS



Lesezeit: ca. 10 Minuten

Einleitung


Zum 01.07.2021 wurde im Zuge der EU-Mehrwertsteuerreform zur Vereinfachung des innergemeinschaftlichen Handelns der One-Stop-Shop (OSS) eingeführt.
Somit erfolgt die Besteuerung einheitlich ab einem innergemeinschaftlichen Umsatz von 10.000 Euro und die bisherigen unterschiedlichen Lieferschwellen entfallen.




Welche Händler sind betroffen?


Diese Regelung betrifft ausschließlich die unicorn 2 Händler, welche

a) über die Anbindung mit unicorn 2 im Ausland verkaufen und

b) dafür in der JTL-Wawi OSS aktiviert haben.



Angebote auf Marktplätzen


Beim Upload von Artikeln/Angeboten/etc. zu Marktplätzen treten keine Änderungen in Kraft, Du musst hierzu nichts in unicorn 2 beachten.



Bestellungen von Marktplätzen


Beim Abholen von Bestellungen in Deine JTL-Wawi, deren Lieferland im Ausland liegt und wo Du in Deiner JTL-Wawi für diese Firma und dieses Lieferland OSS in den Steuereinstellungen aktiviert hast, muss unicorn 2 statt wie bisher Deiner UStIdNr im Lieferland jetzt Deine UStIdNr am Firmensitz direkt in die Bestellung setzen.
Bei den meisten unserer Händler ist dieser Firmensitz Deutschland.


Prüfe daher, ob in Deiner JTL-Wawi OSS aktiviert ist, denn unter einer gewissen Freigrenze ist dies optional.



Was ist bei einem Verkauf ins Ausland zu tun?


Wenn Du OSS nutzt und auch über unicorn 2 ins Ausland verkaufst, dann

  • Spiele dieses Archiv durch ein manuelles Update ein:  OSS Update
    Wie Du ein manuelles Update durchführst, erklären wir Dir in dieser Dokumentation.
  • Prüfe in Deiner JTL-Wawi, dass Deine OSS Einstellungen richtig in Deinen Steuereinstellungen hinterlegt sind.
    An dieser Stelle helfen Dir JTL und versierte Agenturen bzw. Servicepartner sicherlich gerne.


Das war es auch schon. In unicorn 2 musst Du keine weiteren Einstellungen bezüglich OSS vornehmen, da unicorn 2 alle relevanten Informationen aus den Steuereinstellungen der JTL-Wawi ausliest.


Wichtiger Hinweis:
Damit die JTL-Wawi die richtigen Steuereinstellungen für OSS selbst unterstützt, muss diese mindestens in der Version 1.5.46.4 vorliegen.

Achtung:
In den älteren Versionen gibt es auch OSS Einstellungen, diese sind jedoch fehlerhaft!
Hier wurde statt der UStIdNr aus dem Heimatland die UStIdNr aus dem Versandland genommen, wenn das Versandland nicht gleich dem Heimatland (und auch nicht gleich dem Lieferland) war.
Dieser Fehler wurde von JTL in der Version 1.5.46.4 korrigiert.