Inhalt: Dieser Dokumentationsartikel erklärt, welche Angaben zum Hersteller du für den Marktplatz Kaufland anlegen und pflegen musst. THEMENVERZEICHNIS |
Lesezeit: ca. 8 - 10 Minuten |
Einleitung
Zum 13.12.2024 erweitern sich auf den Kaufland Storefronts die Pflichtangaben. Zu den bislang genutzten Attributen inkl. der rechtlichen Anforderungen je Portalkategorie kommen nun auch die Informationen zum Hersteller hinzu.
Das bedeutet für Dich, dass weitere Änderungen Deiner Produktdaten an den davon betroffenen SKUs nur möglich sind, wenn Du die Informationen entsprechend gepflegt hast.
Wir haben Dir diese übersichtlich in der nachstehenden Tabelle aufgelistet.
Trage Sorge dafür, dass Du zum Stichtag die entsprechenden Attribute in Deinen Artikeln in der JTL-Wawi überarbeitet hast.
Lege die Attribute daher bitte vorab an. Es handelt sich um normale Attribute, nicht um Funktionsattribute - die Anlage von beiden Arten ist allerdings sehr ähnlich. Wie das funktioniert, siehst du unter Attributanlage.
Wichtig: Die Attribute werden nicht importiert über ein Portalkategoriemapping, sondern müssen gesondert und manuell einmal angelegt werden, da diese marktplatzübergreifend wirksam sind.
Bitte beachten:
Sollten die Attribute fehlen, werden ab dem 13.12.2024 deine Produkte ausgeblendet und damit nicht mehr verkaufbar sein. Das hat den Hintergrund, dass diese Attribute nun Bestandteil der gesetzlichen Pflichtangaben für ein Listing sind.
Wichtiger Hinweis: Wenn du nur einen Hersteller oder deine Hersteller entsprechend eines bestimmten Attributs ableiten kannst, kannst du auch unseren Attributmapper nutzen, damit du die Angaben nicht alle am Artikel hinterlegen musst.
EU-Verordnung für erhöhte Produktsicherheit
Die neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit, die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, bringt strengere Vorschriften für Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit sich.
Gemäß Artikel 5 der EU-Verordnung dürfen alle Wirtschaftsakteure nur sichere Verbraucherprodukte in der EU auf den Markt bringen oder bereitstellen. Zu diesen Akteuren gehören Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler, Fulfilment-Dienstleister und andere Personen, die gemäß dieser Verordnung Pflichten im Zusammenhang mit der Herstellung oder Bereitstellung von Produkten haben.
Zukünftig müssen für alle in der EU vertriebenen Produkte immer eine Ansprechperson innerhalb der EU haben, an die sich Verbraucher:innen bei Problemen mit dem gekauften Produkt wenden können.
Übersicht Attributsanforderungen
Übersicht der Attribute und Beispielwerte
Attribut | Inhalt | Beispiel | Status |
ProductSafetyName |
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| aktiv ab 13.12. oder unicorn 2 Version 2.5.0.3 |
ProductSafetyAddress |
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| aktiv ab 13.12. oder unicorn 2 Version 2.5.0.3 |
ProductSafetyEmail |
| aktiv ab 13.12. oder unicorn 2 Version 2.5.0.3 | |
ProductSafetyPhone |
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| aktiv ab 13.12. oder unicorn 2 Version 2.5.0.3 |