Inhalt: 
Dieser Dokumentationsartikel erklärt, wie sich die Preisangabenverordnung PAngV zum 28.05.2022 ändert und was Du gegebenenfalls beachten musst.

THEMENVERZEICHNIS



Lesezeit: ca. 5 Minuten

Einleitung


Aufgrund europarechtlicher Vorgaben passt der nationale Gesetzgeber die Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV) an.

Die geänderte PAngV kannst Du an dieser Stelle einsehen, diese tritt zum 28.05.2022 in Kraft.



Änderungen


Bisher galt für Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht übersteigen, die Ausnahme, von den Einheiten 1 Kilogramm bzw. 1 Liter auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter abweichen zu dürfen.
Diese Ausnahme wird nun ersatzlos gestrichen.

Das Bild zeigt die linke obere Ecke von Freshdesk, sowie die URL von einem Artikel.Das Bild zeigt ein Artikelstammblatt in JTL-Wawi.

(Im Sinne der Barrierefreiheit: Das Bild zeigt ein Artikelstammblatt in JTL-Wawi.)


Ab dem 28.05.2022 musst Du daher in Deinen nach Gewicht bzw. Volumen angebotenen bzw. beworbenen Angeboten einheitlich 1 Kilogramm bzw. 1 Liter als Grundpreiseinheit angeben.

Dies soll einer verbesserten Preistransparenz dienen.



Welche Schritte kannst und musst Du unternehmen?


Um Abmahnung bereits im Vorfeld zu vermeiden, kannst Du bereits jetzt beginnen, Deine Produktdaten in JTL-Wawi entsprechend anzupassen.


Wichtiger Hinweis:
Stichtag für die Umstellung ist der 28.05.2022, bis dahin müssen die Änderungen vorgenommen sein. Bitte bedenke, dass auch die Marktplätze Zeit für die Einarbeitung Deiner Änderungen benötigen. Du solltest unserer Erfahrung nach mindestens eine Woche hierfür einkalkulieren und entsprechend alle Änderung bis zum 20.05.2022 umgesetzt haben.


  • Stelle im Artikelstammblatt Deiner Angebote in JTL-Wawi die Grundpreis-Bezugsmenge auf
    die Einheiten 1 Kilogramm bzw. 1 Liter um.
    Diese Angaben-Bezüge sind seit jeher gültig.

  • Vermeide als Grundpreis-Bezugsmenge Angaben wie 1000g oder 1000ml, diese sind nach Auffassung der IT-Recht Kanzlei München nicht zulässig.

  • Stelle unabhängig von deren Nenngewicht oder Nennvolumen Deine grundpreispflichtigen Angebote generell die Grundpreis-Bezugsmenge auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter um.



Artikelpflege in JTL-Wawi


Stelle Deine betroffenen Angebote in JTL-Wawi bis einschließlich zum 27.05.2022 wie folgt um.
Wir zeigen Dir jeweils ein Beispiel für einen Artikel mit einer Grundpreis-Bezugsmenge für Gewicht und Volumen.

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(Im Sinne der Barrierefreiheit: Das Bild zeigt ein Artikelstammblatt in JTL-Wawi.)

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