Inhalt: 
Dieser Dokumentationsartikel erklärt, wie die Energieverbrauchskennzeichnung ab dem 01.09.2021 für auf OTTO Market gelistete Angebote ausgewiesen sein muss.

THEMENVERZEICHNIS


Lesezeit: ca. 10 - 30 Minuten

Einleitung


Die Europäische Kommission hat neue EU-Energielabel eingeführt, welche ab dem 1. September auch für Lichtquellen verpflichtend sind. 

Die Energieeffizienz von Lichtquellen wird fortan mit einer einheitlichen Skala von A (am besten) bis G (am schlechtesten) bewertet. 

Die Plus-Klassen entfallen komplett.
Dazu gehören jetzt nicht nur Lampen, sondern alle Lampen, LED-Module und Leuchten, bei denen das Leuchtmittel nicht zerstörungsfrei entfernt werden kann und die einen Lichtstrom zwischen 60 und 82.000 Lumen und/oder OLED aufweisen.

Vorher waren lediglich alle Lampen und LED-Module mit einem Lichtstrom von mehr als 30 Lumen betroffen.

Für kennzeichnungspflichtige Leuchtmittel mit dem "alten" Energielabel wird eine 

Übergangsfrist von 18 Monaten gewährt.
Spätestens ab 1. März 2023 müssen dann alle Lichtquellen das neue Label führen.



Produktkategorien


  • Ersatzlampenbox
  • Halogenlampe
  • KFZ-Ersatzleuchte
  • LED-Filament
  • LED-Leuchtmittel
  • LED-Lichtsystem
  • Spezialleuchtmittel
  • Vollspektrum-LED-Wachstumslampe
  • Beamer-Ersatzlampe




Der neue Energiepfeil


Bei den betroffenen Produkten muss zwingend ab dem 01.09.2021 eine Anpassung der Produktdaten
(Merkmale, Energielabel und Produktdatenblatt) entsprechend der neuen Verordnung erfolgen. 

Damit der neue Energiepfeil ausgelobt wird, muss der Vorgabewert in dieser Form »Einheitsskala (A bis G)« bei dem Attribut »Skala Energieeffizienzklasse« verwendet werden. 

Wenn ein neues Energielabel eingespielt wird, aber ein alter Skalenwert (z. B. »A bis G«) verwendet wird, werden die Produkte automatisch in der Sichtbarkeit eingeschränkt, bis der korrekte Skalenwert gepflegt wurde. 

Das Bild zeigt den neuen EU-Energiepfeil für Lichtquellen.

(Im Sinne der Barrierefreiheit: Das Bild zeigt den neuen EU-Energiepfeil für Lichtquellen.)


Ausnahmen

 

OTTO Market ist bewusst, dass es bei den oben aufgeführten Produktkategorien Ausnahmen geben kann und diese entsprechend nicht auslobungspflichtig sind.
Diese Produkte können derzeit leider nicht über otto.de verkauft werden.
Zudem können weitere Lichtquellen, die unter eine andere Produktkategorie fallen, derzeit nicht auf otto.de verkauft werden. 

 


Alt-Geräte


Ausgenommen von den Anpassungen sind sogenannte »Alt-Geräte«. 

Da bei den Produktkategorien der Lichtquellen ab dem 01.09.2021 zwingend ein Produktdatenblatt vorliegen muss, können die Alt-Geräte, bei denen kein Produktdatenblatt vorliegt, ab dem 01.09.2021 nicht mehr aktualisiert werden. 

Du kannst zwar weiterhin die Bestände anpassen, allerdings können keine weiteren Änderungen vorgenommen werden.
OTTO Market empfiehlt daher, die Alt-Geräte zu deaktivieren.



Energieverbrauchskennzeichnung seit 01.03.2021


Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist die Energieverbrauchskennzeichnung bei bestimmten Kategorien verpflichtend.


Seit dem 1. März 2021 gilt eine neue EU-Energieverbrauchskennzeichnung.
Die nachfolgende Beschreibung und Erklärung wird laufend an die neuen Kennzeichnungsrichtlinien angepasst.
Du kannst Dich zusätzlich über die »Homepage des Umweltbundesamtes« informieren.


Kennzeichnungspflichtige Kategorien

Folgende Kategorien sind kennzeichnungspflichtig:

  • Leuchtmittel
  • Herdsets
  • Backöfen
  • Waschtrockner
  • Trockner
  • Kühlschränke
  • Fernseher
  • Gefriertruhen
  • Geschirrspüler
  • Dunstabzugshauben
  • Gefrierschränke
  • Weinkühlschränke
  • Waschmaschinen
  • Computer Komplettsysteme
  • Monitore
  • Arbeitsmöbel-Sets
  • Klimageräte
  • Kühlgefrierkombinationen


Energieeffizienzklasse, Energieeffizienzskala, Modellbezeichnung, ein Energielabel und ein Produktdatenblatt müssen übertragen werden.


Hinweise:
Produktdatenblätter sind für alle Kategorien, mit Ausnahme der Kategorie Leuchtmittel, verpflichtend hochzuladen.



Skala Energieeffizienzklasse

Seit dem 01.03.2021 ist das Attribut »Skala Energieeffizienzklasse« ein Pflichtattribut für die kennzeichnungspflichtigen Kategorien.
Die Attribute »Skala Energieeffizienzklasse (Start)« und »Skala Energieeffizienzklasse (Ende)« dürfen seit dem 08.03.2021 nicht mehr übermittelt werden. 


Folgende Vorgabewerte können für »Skala Energieeffizienzklasse« übermittelt werden:

Einheitsskala (A bis G)A bis GA + bis FA + bis G
A ++ bis EA++ bis FA ++ bis GA +++ bis D
A +++ bis EA +++ bis FA +++ bis G


 

Wichtig: 
»Einheitsskala (A bis G)« darf nur hinterlegt werden, wenn es sich um Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen inkl. Waschtrockner, Lichtquellen und elektronische Displays handelt, die keine »Alt-Geräte« sind.


 

Unterschieden wird zwischen Alt-Geräten und Weiteren Geräten

»Alt-Geräte«

Das Produkt entspricht nur den Vorgaben der bisherigen Verordnung und es wird kein mit den Energiewerten vergleichbares Produkt geben, das der künftigen Verordnung entspricht (Ende der Abverkaufsfrist von Alt-Geräten: 01.12.2021).
Die Attribute, das Energielabel und das Produktdatenblatt können bestehen bleiben. 


»Weitere Geräte«

Bei allen weiteren Geräten muss zwischen dem 01.03.2021 und dem 16.03.2021 zwingend eine Anpassung der Produktdaten (Attribute, Energielabel und Produktdatenblatt) entsprechend der neuen Verordnung erfolgen. 

Bei diesen Produkten muss ab dem 01.03.2021 folgender Vorgabewert in dem Attribut »Skala Energieeffizienzklasse« übermittelt werden: »Einheitsskala (A bis G)«


Jedes Produkt, das nicht als ein »Alt-Gerät« zählt, muss spätestens ab dem 17.03.2021 die Merkmalsausprägung »Einheitsskala (A bis G)« bei dem Merkmal »Skala Energieeffizienzklasse« vorliegen haben.
Wenn die Attributs Ausprägung »Einheitsskala (A bis G)« hinterlegt wird, muss zeitgleich das Energieeffizienzklassenmerkmal, das Energielabel und das Produktdatenblatt angepasst werden.


Wenn Du die Produkte in dem genannten Zeitraum nicht anpassen konntest, deaktiviere diese bitte temporär, bis eine entsprechende Anpassung stattgefunden hat.


Das neue EU-Energielabel (ab März 2021)

Das Energieeffizienzlabel muss als JPG eingespielt werden.
Lade das Energielabel nicht als Detailbild hoch.
Achte darauf, dass das Label hochkant, rechteckig und die Auflösung hoch genug ist, um Schriften zu erkennen.
Eine optimale Darstellung ist ab einer Auflösung von 500x1000 Pixeln gewährleistet.
Das Energieeffizienzlabel sollte keinen überschüssigen Rand aufweisen. Durch unlesbare Darstellungen besteht Abmahngefahr.

Das Bild zeigt das neue EU-Energielabel.

(Im Sinne der Barrierefreiheit: Das Bild zeigt das neue EU-Energielabel.)


Folgende Angaben muss das Energielabel beinhalten:

 

  • Herstellerbezeichnung (Name des Herstellers)
  • QR-Code zur Produktinformation
  • Modellbezeichnung (unterscheidet das Gerät von anderen Modellen des Herstellers, deckt sich mit der Modellbezeichnung in den Produktdaten)
  • Energieeffizienzklasse und Energieeffizienzskala
  • Angaben zum Verbrauch und Gerätespezifikationen
  • EU-Verordnungsjahr

Wichtig: 
Die Angaben im Energieeffizienzlabel müssen den Angaben in den Produktdaten entsprechen. Modellbezeichnung, Energieeffizienzklasse, Energieeffizienzskala, Verbrauch und Gerätespezifikationen sollten vor dem Upload unbedingt auf Richtigkeit abgeglichen werden.